
Gesetzliche Änderungen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen
Bisher konnten Sie sich bei Ihrem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. Ab Juli 2025 ist dies nicht mehr möglich, da eine neue Frist von 2 Wochen gilt.
Das bedeutet bei allen Änderungen hinsichtlich des Stromvertrages wie z.B. Kündigung der Wohnung, Änderung des Vertragspartners oder Wechsel des Stromanbieters müssen Sie mindestens 14 Tage vor dem Wechseltermin oder unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Änderungsgrundes tätig werden und den laufenden Vertrag kündigen.
Im Falle des Mieterwechsels meldet sich also der ausziehende Mieter 2 Wochen vor dem Übergabetermin der Wohnung bei seinem Stromanbieter ab. Bei der Wohnungsabnahme wird der Stromzählerstand gemeinsam abgelesen und dieser Ablesewert wird nachträglich an den Stromanbieter seitens des ausziehenden Mieters gemeldet.