
Organe
Mitgliederversammlung
Die Mitgliedersammlung wird mindestens einmal jährlich zusammengerufen. Jedes Mitglied hat das Recht über die Geschäfte der Genossenschaft informiert zu werden. Und nicht nur das: Die Mitglieder sind die Entscheider zum Beispiel über den Jahresabschluss, die Verwendung des Bilanzergebnisses und die Besetzung des Aufsichtsrates.
Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden aus den Reihen der Mitglieder gewählt. Der Aufsichtsrat kontrolliert und unterstützt den Vorstand in seiner Geschäftsführung.