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Organe
Mitgliederversammlung
Die Mitgliedersammlung wird mindestens einmal jährlich zusammengerufen. Jedes Mitglied hat das Recht über die Geschäfte der Genossenschaft informiert zu werden. Und nicht nur das: Die Mitglieder sind die Entscheider zum Beispiel über den Jahresabschluss, die Verwendung des Bilanzergebnisses und die Besetzung des Aufsichtsrates.
Aufsichtsrat
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Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden aus den Reihen der Mitglieder gewählt. Der Aufsichtsrat kontrolliert und unterstützt den Vorstand in seiner Geschäftsführung.